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Ehe für alle – oder Gemeinschaft von Mann und Frau

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Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, Ministerpräsidentin des Saarlandes, ist gegen die Ehe für alle. Ehe versteht sie als Gemeinschaft von Mann und Frau.

Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, Ministerpräsidentin des Saarlandes, ist gegen die Ehe für alle. Ehe versteht sie als Gemeinschaft von Mann und Frau.

In der aktuellen Diskussion um die „homosexuelle Ehe“ bzw. „Ehe für alle“ erklärte die CDU Politikerin und Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer: „Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?“

Dafür wird sie scharf angegriffen.1 Doch hat sie unrecht?

In der englischen Grünen Partei – in England ist die „homosexuelle Ehe“ seit 2014 rechtlich möglich – wurde im Mai 2015 nun über die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung der Vielehe diskutiert. Ein Mann, der in einer „stabilen“ sexuellen „Langzeitbeziehung mit zwei anderen Männern“ lebt, hatte sich beschwert, dass er und andere, die in langfristigen Dreierbeziehungen lebten, „erhebliche rechtliche Diskriminierung“ erlitten. Die Parteichefin der englischen Grünen, Natalie Bennett, erklärte daraufhin, ihre Partei sei offen für eine Beratung über Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung von „Dreier-Ehen“ oder „Vielehen“ bzw. polygamen oder polyamoren Partnerschaften.2

Führt die „Ehe für alle“ auch zu polygamen Lebensgemeinschaften?

In Deutschland hatte 2007 der Bundesvorstand der Grünen Jugend in seinem Vorstandsbeschluss geäußert: „Der Begriff ‚Familie‘ wird bei uns in erneuerter Definition verwendet: Wir verstehen darunter sowohl das klassische Vater-Mutter-Kind-Bild, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit oder ohne Kind, polygame Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, Alleinerziehende aber auch Wohngemeinschaften…“ (Kursiva hinzugefügt).

Ursprünglich enthielt die „Endfassung des Beschlusses“ auch die Forderung nach der rechtlichen Anerkennung von Inzest-Beziehungen. Es hieß: „Auch Geschwister, die sich lieben, sollen Familienverträge abschließen und Kinder bekommen können.“3 In der aktuellen Version im Internet (05.06.2015) ist dieser Passus nicht mehr zu finden.

Wenn die Ehe nicht mehr ausschließlich die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau meint – eine Beziehung aus der allein gemeinsame leibliche Kinder hervorgehen können – sondern auch sexuelle Beziehungen zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau einschließt, ist alles möglich. Wollen wir das wirklich?

Anmerkungen

1 Die Zeit schreibt: „Eine Berliner Anwältin hat gegen die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung erstattet. (…) Die Anwältin Sissy Kraus schrieb auf ihrer Facebookseite, Kramp-Karrenbauer stelle die homosexuelle Ehe in eine Reihe mit Inzucht und Vielehe. ‚Diese Äußerung ist nicht mehr nur homophob, sondern menschenverachtend und in ihrem Gehalt gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933 – 1945.‘“

2 Polygamie und Polyamorie bezeichnen verschiedene Formen von Vielehen.

3 Beleg beim DIJG, sowie in Sekundärquellen im Internet.

Der Beitrag Ehe für alle – oder Gemeinschaft von Mann und Frau erschien zunächst bei DIJG-Blog.


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